1) Die Sanierungsoption der Eigenverwaltung sinnvoll nutzen!
2) Geänderte Rahmenbedingungen? Ihr Unternehmen in Schieflage? Existenzielle Ängste? - als Gastbeitrag ein Erfahrungsbericht von Fredrik Ljungman
3) ESUG-Evaluation auf der Tagesordnung der Bundesregierung
- ein Gastbeitrag von Robert M. Gillmann, Kanzlei M/S/L Silcher, Heilbronn
ESUG und Eigenverwaltung - darum geht es!
Mit dem ESUG „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ in 2012 wollte der Gesetzgeber Unternehmenssanierungen vereinfachen und effektiver gestalten, mit der Etablierung einer „Insolvenzkultur“ das Stigma des Scheiterns in eine Mentalität des Neuanfangs wandeln und durch den Anreiz zu frühestmöglicher Reaktion in der Krise dringend benötigte Zeit für Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens gewinnen.
Unter anderem wurde dazu die Eigenverwaltung gestärkt, Möglichkeiten im Planverfahren erweitert und das Schutzschirmverfahren eingeführt. Sowohl die Rechte der Schuldner als auch der Gläubiger wurden gestärkt. Mit dem präventiven (oder vorinsolvenzlichen) Restrukturierungsrahmen zielen künftige Regelungen auf EU-Ebene in dieselbe Richtung, dazu wird man im Laufe des Jahres 2019 mehr erfahren.
... und nun zu den beiden Arten der Eigenverwaltung
Eigenverwaltung (§ 270 a InsO): Voraussetzung ist ein erfolgreicher Antrag bei Gericht. Es dürfen keine Nachteile für die Gläubiger zu erwarten sein, der Geschäftsbetrieb ist aufrechtzuerhalten und ordnungsgemäß zu führen.
Eigenverwaltung unter Schutzschirm (§ 270 b InsO): Voraussetzung: a) erfolgreicher Antrag bei Gericht, b) keine Zahlungsunfähigkeit, sondern nur drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, c) die Sanierung ist nicht offensichtlich aussichtslos. Sie benötigen eine "Bescheinigung" (eine Art "Gutachten mit Sanierungs-Grobkonzept"), welche die oben genannten Punkte bestätigt. Der Bescheiniger muss über "entsprechende Erfahrung in Insolvenzsachen" verfügen. Ziel ist die "Vorbereitung der Sanierung"! Der Schirm bietet Ihnen für eine bestimmte Frist Schutz vor Maßnahmen von Gläubigern und soll Ihnen in diesem Zeitraum die Erarbeitung des Insolvenzplans ermöglichen. In allen Punkten können meine Partner und ich Ihnen hier helfen!
Geeignet sind die Verfahren oftmals insbesondere bei "good companies" mit "bad balance sheets", also im Grundsatz gesunden Unternehmen mit einem funktionsfähigen und durch Maßnahmen funktionsfähig veränderbaren Geschäftsmodell mit aber einer ungesunden Bilanzstruktur durch eine nicht tragfähige Verschuldung.
Häufig hört man die falsche Annahme, die Eigenverwaltung wäre nur etwas für Großunternehmen. Zwar hat sich die Eigenverwaltung bei großen Unternehmen quasi zum Standardverfahren entwickelt, aber der Durchschnitt der eigenverwaltenden Unternehmen liegt im Umsatz unter 10 Millionen und hat um die 50 Mitarbeiter.
Schaffen Sie Vertrauen in beiden Verfahren der Eigenverwaltung. Nach § 270 a InsO darf die Eigenverwaltung nicht nachteilig für die Gläubiger sein und bei einer Unterstützung der Eigenverwaltung durch die Gläubiger ist davon auszugehen. Nach § 270 b InsO ist zwar für die Frist der Planerstellung der "Schutzschirm" gespannt, allerspätestens für die Umsetzung des Plans selbst benötigen Sie aber Unterstützung verschiedener Gruppen. Schaffen Sie Transparenz, kommunizieren Sie offen.
Perspektive des Unternehmens und der Geschäftsführung
Perspektive der Gläubiger
Die Eigenverwaltung ist für Sie als Gläubiger sicherlich nicht immer leicht zu befürworten. Zunächst kann (!) es sich um eine Option handeln bei einer fortgeschritten sehr schwierigen Situation. Dazu muss Ihr Verhältnis als Gläubiger zum Unternehmen und zum Management - abgesehen von den wirtschaftlichen Themen - ungestört sein.
Dafür werden Sie als Unternehmer Unterstützung benötigen!
Antrag, Insolvenzplan
Die professionelle Vorbereitung und Umsetzung des Verfahrens ist der wesentliche Erfolgsfaktor! Dies beginnt bei der Vorbereitung der Antragsstellung, durchzieht sich im Verfahren und wirkt im Nachverfahren fort. Zunächst sind die oben genannten Grundvoraussetzungen für das Verfahren zu prüfen, dabei die rechtlich einwandfreie Zahlungsunfähigkeits- und Überschuldungsprüfung und das Grobkonzept eines Sanierungsplans mit zumindest einer Liquiditätsvorausschau. Die notwendige Bescheinigung für einen Schutzschirm ist durch eine Person mit entsprechender "Erfahrung in Insolvenzsachen“ zu erstellen. Der Insolvenzplan muss sach- und fachgerecht schlüssig erarbeitet und dokumentiert werden unter Beachtung der üblichen (Qualitäts-)Standards.
Managementunterstützung
Sie sind nicht nur im operativen Tagesgeschäft so wie sonst auch immer belastet, gleichzeitig müssen die Anforderungen aus dem Verfahren in Eigenverwaltung erfüllt werden, außerdem ist die strategische Neuausrichtung konsequent voranzutreiben, gegebenenfalls ist das Geschäftsmodell insgesamt vollumfänglich zu überarbeiten. Sie stehen vor einer Vielzahl von ungewohnten Aufgaben in einer für Sie besonderen Situation. Sanierungserfahrene Interim Manager, Sanierungsgeschäftsführer oder neudeutsch CRO (Corporate Restructuring Officer) sind die Führung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewohnt -unterschätzen Sie dabei auch den „frischen Wind“ von außen nicht, der Verkrustungen aufbrechen hilft.
Nehmen Sie alle auf dem Weg mit! - Stakeholdermanagement
In Ihrem Weg durch die Eigenverwaltung und bei der Umsetzung der Restrukturierung und Sanierung Ihres Unternehmens sind eine Vielzahl von Beteiligten und Gruppierungen mit ihren unterschiedlichen Funktionen, Motiven und Interessen in Einklang zu bringen. Aus dem Verfahren heraus haben Sie z.B. mit dem Gericht und dem Sachwalter zu tun. Sie haben unterschiedliche Banken und weitere Gläubiger (große und kleine, vorrangige und nachrangige, gesicherte und ungesicherte, aktive und operativ involvierte und passive) und gegebenenfalls Leasinggeber und Kreditversicherungen zu berücksichtigen. Kunden müssen weiterhin Aufträge vergeben oder Waren und Leistungen abrufen. Lieferanten müssen Zulieferungen aufrechterhalten, tragbare Zahlungskonditionen sind dabei notwendig. Mitarbeiter sind essentiell für die Fortführung während des Verfahrens und die Realisierung des Sanierungskonzeptes. Eine unabhängige und neutrale Person für die Austarierung der Positionen ist hier hilfreich.
Liquiditätsmanagement
Im Verfahren (eigentlich generell, aber nun in besonderem Maße) ist die Planung und Steuerung der Liquidität unverzichtbar. Eine rechtlich einwandfreie Zahlungsunfähigkeitsprüfung ist Ausgangspunkt für das Verfahren. Während des Verfahrens müssen Sie zahlungsfähig bleiben und Ihre Zahlungen ohne Benachteiligung von Gläubigern und bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsablaufs nach bestimmten Regeln steuern. Ein Insolvenzplan oder das Sanierungskonzept muss die Liquiditätsauswirkungen von Maßnahmen und die künftige Entwicklung des Cash Flow abbilden. Die Liquiditätsplanung und -steuerung ist kurz-, mittel- und langfristig darzustellen, mittel- und langfristig zumindest sind Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätseffekte miteinander zu integrieren in eine schlüssige Gesamtplanung.
Rechtsberatung
Sie agieren in der Krise unter besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen des Insolvenzrechts, Strafrechts, Gesellschaftsrechts, von Arbeitsgesetzen und vielem mehr. Unbedarft und auch bei eventuell durchaus gutem Willen, alles richtig zu machen, können sich haftungs- und strafrechtliche Risiken für die Geschäftsführung, das Management und weitere hier handelnde Personen ergeben. Ziehen Sie unbedingt den Beistand eines in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwaltes hinzu.
Fazit
Glauben Sie mir, gute Unternehmer zeigen sich in der Krise oder werden zu guten Unternehmern durch die Krise. Zweifellos, es wird eine sehr anspruchsvolle Zeit, mit großen Sorgen und durchwachten Nächten. Trotzdem: gehen Sie das Thema an, holen Sie sich kompetente Unterstützung, kommunizieren Sie offen, setzen Sie Maßnahmen zur Rettung konsequent um und verlieren Sie nicht den Mut.
Der Begriff der Eigenverwaltung ist durchaus positiv (oder positiver) besetzt und kann auch als Neuanfang und Aufbruch in eine positive Zukunft gesehen werden.
Meine Partner und ich unterstützen Sie dabei gerne!
Das die Leistungsbereiche im Folgenden separat dargestellt sind, dient insbesondere der Übersichtlichkeit. Wir interagieren - jeder für sich - aber zusammen zielorientiert und vertrauensvoll miteinander und dabei sind Überschneidungen in den relevanten Tätigkeitsfeldern und Aufgaben zum Nutzen aller bestmöglich zu integrieren!
Ich bin nie weiter als einen Anruf oder eine E-Mail entfernt!
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
|
|